Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO 2002§ 90 Verteidigung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/90#abs-1 (1) Der Soldat kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers bedienen. Der Vorsitzende der Truppendienstkammer bestellt dem Soldaten, der noch keinen Verteidiger gewählt hat, auf Antrag oder von Amts wegen einen Verteidiger, wenn die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint. Ist der Soldat verhandlungsunfähig, durch Abwesenheit an der Wahrnehmung seiner Rechte gehindert oder minderjährig, ist ihm in jedem Fall ein Verteidiger zu bestellen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/90#abs-2 (2) Verteidiger vor dem Truppendienstgericht können Rechtsanwälte und andere Personen, welche die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz haben, sowie Soldaten sein. Als Verteidiger vor dem Bundesverwaltungsgericht sind nur Personen zugelassen, welche die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz haben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/90#abs-3 (3) Dem Verteidiger steht das Recht, Einsicht in die Akten zu nehmen, in gleichem Umfang zu wie dem Soldaten.
Wird zitiert von 36 Entscheidungen zu § 90 WDO 2002 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 27.04.2021 – 2 WDB 2/21Beiordnung eines bisherigen Wahlverteidigers als PflichtverteidigerZitiert von 3
- BVerwG, 14.08.2017 – 2 WDB 5/17Zu den Rechtswirkungen eines Antrags auf Verteidigerbestellung
- BVerwG, 31.08.2005 – 2 WDB 4.05Zitiert von 1
- BVerwG, 27.03.2023 – 2 WDB 11.22Vorliegen der Voraussetzungen für die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Wehrdisziplinarverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- BVerwG, 20.12.2019 – 2 WDB 5/19Voraussetzungen für eine VerteidigerbestellungZitiert von 7
- BVerwG, 05.05.2015 – 2 WD 6/14Mitwirkung eines Verteidigers; Aberkennung des DienstgradesZitiert von 16
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 19.06.2024 – 1 WB 41/23Prozesskostenhilfe; Anwendbarkeit im Wehrbeschwerdeverfahren
- BVerwG, 14.08.2023 – 2 WDB 6/23Beschwerde gegen die Bestellung eines Pflichtverteidigers
- BVerwG, 14.08.2023 – 2 WDB 7/23Beschwerde gegen die Bestellung eines Pflichtverteidigers
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 90 WDO 2002 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.